▸ 1. Einleitung

Inspektionen in Seilgärten – eine lästige Pflicht? Ein notwendiges Übel? Eine Chance zum kontinuierlichen Optimieren der Anlage? Oder vielleicht von jedem etwas? Die letzten Jahre zeigten, dass mit zunehmendem Alter, einem immer höheren Technisierungsgrad und einer Diversifizierung von Sicherungssystemen die Nachfrage nach Inspektionen stark zunimmt. Der erste Teil des Artikels hat Grundsätzliches zu diesem Thema Inspektionen als Inhalt, bevor es in Teil 2 um Inhalte, Voraussetzungen und Tipps zu Inspektionen gehen wird. 

Vier Mal Drahtseilendverbindung an einem Sicherungsseil.
Gleiches Seil, dieselben Klemmen, einmal mit 4, einmal mit 3 und einmal mit 2 Seilklemmen

2. Was sind Inspektionen?

Wartung, Inspektion, Revision, Instandsetzung; alles ähnlich klingende Begriffe, vielfach synonym verwendet, dienen demselben Zweck, haben jedoch unterschiedliche Bedeutung.

Die übergeordnete Begrifflichkeit ist die Instandhaltung. Die Verlängerung der Lebensdauer von Maschinen und Anlagen, bei uns des Seilgartens / Adventure Parks, sowie die Minimierung von Ausfallzeiten und Kosten. In unserer Branche würde ich ergänzend noch den Eigen- und Verbraucherschutz vorne weg stellen, da im Fall des Versagens bestimmter Komponenten die damit einhergehenden Folgen möglicherweise als kritisch bis katastrophal einzustufen sind.

Teilbereiche der Instandhaltung sind die Wartung, Inspektion, Instandsetzung und als Ergebnis eine Verbesserung (nach DIN 31051:2012-9: Grundlagen der Instandhaltung).

Gebrochene Plattformunterkonstruktion

Wartung:

Unter Wartung werden Maßnahmen zur Verzögerung der Abnutzung verstanden, in Abhängigkeit von den Herstellervorschriften nach z.B. Zeitdauer, Anzahl der Nutzer oder der Befahrungen. Dies kann u.a. ein Nachziehen von Schraubverbindungen, Abschmieren oder Nachspannen von Seilen sein.

Instandsetzung:

Instandsetzung kommt dem Begriff der Reparatur sehr nahe. Es werden Komponenten ausgetauscht, weil sie defekt sind oder ihre Ablegereife erreicht haben, um die Anlage wieder in einen sicheren und funktionstüchtigen Zustand zu versetzen (z.B. Austausch eines Stahlseiles auf Grund von Drahtseilbrüchen, Tausch eines Mastes wegen Fäulnis).

Drahtseilendverbindung zur Aufnahme eines vertikalen Aufstiegs mit sehr hohem Eigengewicht und integriertem Höhensicherungssystem. Ausgeführt von einem Mitarbeiter des Seilgartens. Nur provisorisch weil’s schnell gehen musste.

Inspektion:

Die Tätigkeit der Inspektion teilt sich in die beiden gleichwertigen Vorgänge des „Prüfens und Bewertens“, mit anschließender Berichtserstellung auf. Grundlage des Bewertens ist eine sachverständige Beurteilung. Auf die verschiedenen Inspektionsarten soll in den nachfolgenden Abschnitten eingegangen werden.

Die Bedeutung der Instandsetzung wird auch in der aktuellen Fassung der Seilgarten-Norm gewürdigt, in der Hersteller verpflichtet sind „Zeichnungen und Diagramme, die für die Instandhaltung, Inspektion und Überprüfung des störungsfreien Betriebes und gegebenenfalls Reparatur des Gerätes (Seilgarten d. Verfasser) erforderlich sind“ (DIN EN 15567-1:2015, S.27), bereitzustellen.

3. Inspektionen und Kontrollen im Seilgarten?

Als Grundlage werden in der folgenden Übersicht die unterschiedlichen Inspektionen, Inspektionszeiträume und persönlichen Vorrausetzungen dargestellt.

Das ineinandergreifende System von ‘visuellen Routine-Inspektionen‘, operativen Inspektionen und der jährlich wiederkehrenden Inspektion ist bewährt und auch in benachbarten Branchen (z.B. künstliche Kletteranlagen, Spielplätze, standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich, Boulderwände) wiederzufinden.

Hinzu kommt im Seilgarten verständlicherweise die Inspektionen der „persönlichen Schutzausrüstung“ und der Bäume, falls sie als Tragwerk Verwendung finden.

Komplizierter wird es, v.a. nach der Neufassung der Seilgarten-Norm 2015, bei Änderungsinspektionen, der Unterscheidung von Inspektionsstellen (A, B und C) und der Frage ob Inspektionen nur eine Empfehlung sind, durchgeführt werden sollten oder gar müssen. 

Dem Lebenszyklus eines Seilgartens entsprechend starten wir mit der „Inspektion vor Inbetriebnahme“, wobei wir die Themen Baumkontrolle (siehe Artikel in der Oben #012 und #013) und Prüfung der PSA in diesem Artikel außen vorlassen.

Oft bedarf es eines erheblichen Aufwandes, um an die zu kontrollierenden Elemente zu kommen und den Überblick zu behalten.

Inspektion vor Inbetriebnahme

Dies ist eine Inspektion vor der Erstinbetriebnahme der Anlage, mit dem Inhalt zu prüfen, inwieweit die Anlage den Forderungen der Seilgartennorm und den verweisenden Normen entspricht.

Inhalte sind z.B. Normkonformität der Drahtseilendverbindungen, Abgleich mit Plänen und Konstruktionszeichnungen des Herstellers, Vollständigkeit der geforderten Hersteller- und Betriebsdokumentationen (u.a. Seilzertifikate, Benutzerhandbuch, Werkstoffbescheinigungen, Anleitungen zur Instandhaltung), Prüfung des aktuellen Baumgutachtens und der Existenz von statischen Berechnungen.

Der Kontrolleur hat eine Funktionsprüfung in der Höhe durchzuführen und einen Bericht (Inhalte teilweise vorgegeben) zu verfassen, der in das Betriebshandbuch des Seilgartens aufgenommen werden muss.

Die Inspektion ist von einer sachverständigen Inspektionsstelle durchzuführen. Empfohlen wird eine Inspektionsstelle Typ A.

Trotz anders lautenden Aussagen mancher Inspektionsstellen: Eine Inspektion vor Inbetriebnahme ist einmalig und muss nicht wiederholt werden.

Aluschraubkarabiner mit starken Einlaufspuren als Umlenkpunkt in einem Top Rope Teamseilgarten. In dem Seilgarten werden regelmäßig operative Inspektionen durchgeführt.

‘visuelle Routine-Inspektion‘ und operative Inspektionen  

Sie sind Teil des normalen Betriebsablaufes eines Seilgartens. Visuelle Routine-Inspektionen oder auch Tagesinspektionen müssen vor jeder Öffnung des Seilgartens, operative Inspektionen alle ein bis drei Monate – je nach Vorgaben des Herstellers – von einer sachkundigen (aktuelle Begrifflichkeit: befähigten) Person durchgeführt und dementsprechend dokumentiert werden.

Ziel ist es, bei den täglichen Inspektionen Schäden, verursacht durch den Betrieb, vor allem aber auch durch Vandalismus oder Wetterereignisse, rechtzeitig zu erkennen (z.B. Wurzelhebungen, abgebrochene Äste, Beschädigungen, fehlende Teile, gelockerte Seilklemmen).

Alle ein bis drei Monate muss eine operative Inspektion – intensiver und sorgfältiger durchgeführt – Schäden durch Verschleiß und Nutzung auffinden und präventiv vor weiterer Verschlechterung schützen (z.B. Verschleiß auf Sicherungsseilen vor allem Seilbahnen, Materialabtrag an Karabinern/Rollen, Beschädigungen an Elementen des Aktionssystems).

Beide Inspektionsarten müssen durchgeführt werden, jedoch nach den Vorgaben des Herstellers. Hier wäre es wünschenswert, wenn Hersteller, je nach Produkt, Bauart und Nutzungshäufigkeit, den Inspektionsaufwand für den Betreiber eines Seilgartens in ihrer Dokumentation anpassen würden.

Ohne Zweifel bedarf ein gut ausgelasteter Adventure Parc mit monatlich zig-tausend Besuchern, ausgestattet mit einem komplexen Sicherungssystem einer anderen Inspektionsintensität, als ein erlebnispädagogisch genutzter Top Rope Seilgarten mit wenigen Gruppen  im vergleichbaren Zeitraum.

Regelmäßig wiederkehrende Inspektion

Den einmal jährlich durchzuführenden „regelmäßig wiederkehrenden Inspektionen“ widmet die Seilgartennorm den meisten Platz.

Ebenso wie die „Inspektion vor Inbetriebnahme“ müssen die jährlich wiederkehrenden Inspektionen von einer Inspektionsstelle, die in diesem Fachgebiet sachverständig ist , von einem Kontrolleur in der Höhe durchgeführt werden.

Allerdings besteht die Möglichkeit, hierfür eine Inspektionsstelle Typ A, B oder C zu beauftragen.

Schwerpunkt muss neben dem Auffinden potentieller Schadensbilder unter besonderer Berücksichtigung von kritischen Anwendungen und der Prüfung gemäß den Herstellerunterlagen vor allem in der Bewertung und Beratung liegen. Bei der geforderten Bewertung benutzter Teile (v.a. Seile, Anschlagspunkt, Drahtseilendverbindungen usw.) hinsichtlich ihres Austausches ist ein hoher Grad an Erfahrung und Augenmaß unabdingbar. 

Die Überprüfung auf das Vorhandensein eines aktuellen Prüfberichts zur PSA und eines Baumgutachtens, sowie eine spezielle Prüfung ummantelter Stahlseile ist seit 2015 als Teil der jährlich wiederkehrenden Inspektion vorgeschrieben.

Unter dem Klebeband kam eine Seilklemme als Drahtseilendverbindung des Sicherungsseiles zum Vorschein.

Änderungsinspektionen

Hier geht es um Austausch oder Änderungen in bestehenden Seilgärten. Die Normenvorgaben lauten:

1. Der Austausch von vergleichbaren Teilen muss dokumentiert werden, erfordert jedoch keine „Inspektion vor Inbetriebnahme oder eine Änderungsinspektion, wenn er durch eine sachkundige Person durchgeführt wird (DIN EN 15567-1:2015, Abs. 7.1.3.)

2. Bei Änderungen an kritischen Anwendungen, für die schon ein Inspektion vor Inbetriebnahme durchgeführt wurde, ist eine weitere Inspektion nach den Kriterien der Inspektion vor Inbetriebnahme durch eine Inspektionsstelle (Typ A, B oder C) erforderlich. Die Auswahl der Inspektionsstelle (Typ A, B oder C) und der Zeitpunkt der Inspektion muss von dem Betreiber auf Grund einer Risikoanalyse entschieden werden.

Unklar bleibt, wie sich der Sachverhalt bei einem Austausch von vergleichbaren Teilen bei kritischen Anwendungen (z.B. Austausch eines Sicherungsseiles) darstellt. Hier wäre es hilfreich gewesen, zweifelfreie Aussagen zu treffen und die Begrifflichkeiten „Austausch“ und „Änderung“ zu definieren.

Klar ist jedoch, dass dem Betreiber mit dem Instrument einer Risikoanalyse ein Werkzeug an die Hand gegeben wird, Austausch und Änderungen normkonform zu belegen.  Als Ratschlag zur Vorgehensweise die Empfehlungen, erstens: Austausch und Änderungen nur von (nachweislich) befähigten Personen durchführen zu lassen; zweitens: diese zu dokumentieren (was, wann, wo, von wem) und drittens: in einer Risikoanalyse darzustellen, wann das Ganze von wem zu überprüfen ist. Sind notwendige Arbeiten mittelfristig absehbar, können diese zeitnah vor der jährlich wiederkehrenden Inspektion durchgeführt und in deren Rahmen dieser mit überprüft werden. 

Zwischensicherung (rot markiert) auf der Plattform mit „Wicklung“ als Drahtseilendverbindung. Das Ende des Stahlseils war nicht weiter
befestigt.

Inspektionsstelle Typ A, B oder C

Demnach muss der Betreiber eines Seilgartens entscheiden, welche Inspektionsstelle er denn jetzt zu Rate zieht, nachdem er eine Übung geändert hat.

Immer wieder ist von A, B oder C zu lesen. Hier der Versuch einer Erklärung:

Das Wichtigste dabei zuerst:

„Die Klassifizierung von Inspektionsstellen nach Typen A, B, C stellt lediglich eine Charakterisierung des Status der Unabhängigkeit dar. Sie ist keinesfalls als ein Maß für die Kompetenz oder Wertigkeit der Inspektionsstelle zu verstehen.“ (Deutsche Akkreditierungsstelle DAKKS: 2013 in „Festlegungen für die Anwendungen der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 bei der Akkreditierung von Inspektionsstellen“)

Inspektionsstelle Typ A:

Ist eine unabhängige und unparteiische Stelle, die weder in die Herstellung, Konstruktion oder Nutzung von Gegenständen involviert ist, die sie inspiziert.

Inspektionsstelle Typ B:

Ist Teil einer Organisation, die Gegenstände herstellt, konstruiert, vertreibt oder nutzt, welche die Inspektionsstelle inspiziert. Die Inspektionsstelle muss aber innerhalb des Unternehmens organisatorisch eindeutig abgegrenzt sein, und Inspektionsleistungen dürfen nur für die „eigene Organisation“ erbracht werden. Inspektionsstellen Typ B spielen im deutschsprachigen Raum in der Seilgartenbranche nach meinem Kenntnisstand keine Rolle.

Inspektionsstelle Typ C:

Ist direkt an Herstellung, Konstruktion, Vertrieb oder Nutzung der Gegenstände, die sie inspiziert, beteiligt. Trotzdem muss eine angemessene Trennung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten gewährleistet sein.

Komplex genug? Als langjährige Inspektionsstelle erlaube ich mir dazu ein paar Anmerkungen.

Der (Un)-abhängigkeit wird somit eine deutlich größere Bedeutung zugemessen, als der Qualifikation.

Eine Typ A Inspektionsstelle soll nicht in einem Wettbewerb stehen mit dem Produkt, das sie vor Inbetriebnahme prüft, weder als Hersteller, noch als Betreiber eines Seilgartens. Richtig und gut so, aber kann sich nicht auch eine deutliche Abhängigkeit auftun, wenn Typ A Inspektionsstellen langfristige Geschäftspartner desselben Auftraggebers (z.B. eines Erbauers) sind?

Einer Inspektionsstelle Typ C kann natürlich bei einer jährlich wiederkehrenden Inspektion unterstellt werden, dass sie mehr Dinge zum Austausch empfiehlt, wenn sie daran zusätzlich verdient. Aber eine jährlich wiederkehrende Inspektion ist nur ein Baustein der Inspektionskette und Schäden oder Verschleiß zu finden nur ein Teil einer Inspektion. 

Diese zu bewerten, konstruktiv Lösungsmöglichkeiten und Veränderungen im Sinne der in der Instandsetzung geforderten Verbesserung hin zu einer wirtschaftlichen wie sicherheitstechnischen Optimierung aufzuzeigen, qualifiziert Inspektionsstellen.

In der Norm für Inspektionsstellen (DIN EN 17020:2012) wird klar gefordert, dass ein Kontrolleur  über Schulung, Qualifikation, Erfahrung  bezüglich des zu inspizierenden Gegenstandes verfügen muss. Darüber hinaus muss er die zur Herstellung verwandte Technik, die Art und Weise, in der die Produkte Verwendung finden, Fehler die sich einstellen können und die Bedeutung von Abweichungen verstehen. Auf diese Kompetenz und Erfahrung muss sich der Auftraggeber, also meist der Seilgartenbetreiber verlassen können, denn letztendlich trägt er die Verantwortung für die Auswahl der Inspektionsstelle.

Und es muss neben Erfahrung und Kompetenz, wie in den meisten Geschäftsbeziehungen, ein Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehen. Ob sich dies auf eine formale angebliche Unabhängigkeit gründet wage ich zu bezweifeln.

Auffällig, dass in benachbarten Branchen mit einem deutlich größeren Nutzeraufkommen – egal ob Spielplatz oder künstliche Kletteranlagen – die Frage nach der Qualifikation der Inspektionsstelle oder des Prüfers im Vordergrund steht, während das Problem möglicher Abhängigkeiten nicht oder kaum Beachtung findet.

Die Neufassung der Seilgarten-Norm von 2015 hat trotz vieler Punkte, die zu Recht kritisiert werden können, mit dem Entkräften des Zwangs eine Inspektionsstelle A, B oder C  beauftragen zu müssen, einen Schritt in die richtige Richtung getan. Ein weiterer Schritt, die Qualifikation von Inspektionsstellen zu regeln (vergleichbar zur  Spielplatzbranche), wäre wünschenswert.

„Knickbelastung“ durch ein Seilgartenelement mit großem Eigengewicht. Standort: über dem Einweisungsparcours. Eigentlich ein Prüfgegenstand für eine „Inspektion vor Inbetriebnahme“

Müssen, Sollen, Können Dürfen: Verwirrung um die Neufassung der Norm

Über Inspektionsarten, Inspektionszeiträume und Inspektionsstellen wissen wir jetzt Bescheid und kommen zu der Gretchenfrage:

Müssen überhaupt Inspektionen durchgeführt werden?

Manch einer wird jetzt denken: der Typ spinnt, aber den Machern der Überarbeitung der Seilgartennorm ist ein Wortspiel geglückt, dass an dem Muss starke Zweifel aufkommen lassen kann.

Casus Knacktus sind folgende beiden Sätze:

Inspektion vor Inbetriebnahme

„Es wird empfohlen, dass vor Inbetriebnahme der Anlage eine Inspektionsstelle des Typs A nach EN ISO/IEC 17020:2012, 4.1) zertifiziert, dass die Anlage den Anforderungen von EN 15567-1 entspricht.“ (aus DIN EN 155657-1:2015, 7.1.2)

Regelmäßig wiederkehrende Inspektion

„Regelmäßig wiederkehrende Inspektionen sollten mindestens einmal jährlich und in einem Abstand von höchstens 15 Monaten durch eine Inspektionsstelle (Typ A, B oder C nach EN ISO/IEC 17020:2012, Anhang A) durchgeführt werden.“ (aus DIN EN 155657-1:2015, 7.1.4)

Die Verantwortlichen der Normungsinstitute wollten das „MUSS“ zu einer Inspektionsstelle A, B oder C aus der Vorgängerversion in eine dringende Empfehlung (sollte), wandeln. Es ging nicht darum, die beiden Inspektionstypen an sich entbehrlich zu machen.

Wie auch immer die beiden Sätze interpretiert werden wollen, ein paar Anmerkungen dazu:

In Bezug auf Inspektionen wird an vielen anderen Stellen immer wieder eine klares MUSS in der Norm definiert

  • Folgende muss durch eine Inspektionsstelle durchgeführt werden.
  • Änderungen müssen von einer Inspektionsstelle abgenommen werden.
  • ein Prüfbericht über die regelmäßig wiederkehrende Inspektion muss erstellt werden.
  • die Betriebsdokumentation muss den aktuellen durch eine Inspektionsstelle erstellten Inspektionsbericht beinhalten.

Die beiden Teile der Norm beschäftigen sich an mehr als Dutzend Stellen mit Inspektionen.

Alle drei deutschen Seilgartenverbande (ERCA, IAPA und SISKA) fordern Inspektionen.

Mehr dazu auch in den begleitenden Artikeln aus den Perspektiven eines Versicherungssachverständigen (Hans-Herbert Bock) und eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Dieter Stopper).

4. Warum Inspektionen?

Ergänzend zu den Ausführungen von Hans-Herbert und Dieter möchte ich hier an Hand von Bildern aus der Praxis die Notwendigkeit von regelmäßigen Inspektionen unterstreichen.

Keiner der abgebildeten Mängel wurde aus Vorsatz in eine Anlage eingebracht. Entstanden sind sie letztendlich aus Mangel an den Ressourcen Zeit und Know How. 

Das Ineinandergreifen verschiedener Inspektionen hat funktioniert. Sachverhalte, die bei den visuellen und den operativen Inspektionen nicht zu Tage traten, wurden bei den „jährlich wiederkehrenden Inspektionen“ gefunden. Gravierender ist die Tatsache, dass bei vielen der dargestellten Mängel, jährlich wiederkehrende Inspektionen und/oder Inspektionen vor Inbetriebnahme durchgeführt wurden, ohne diese Mängel zu beanstanden.

Dass auch Inspekteure Fehler machen steht außer Frage. Nur müssen sie über Strategien und Mechanismen verfügen, ihre Kompetenz stetig zu erweitern und ihren Blick zu schärfen. Der steinige Weg der Erfahrung hilft hierbei. Der kontinuierliche, offene und konstruktive fachliche Austausch mit Kollegen, Betreibern, Erbauern und Verbänden ist aber unabdingbar. Die letztendliche Verantwortung für Auswahl der Inspektionsstelle und deren fach- und sachgemäßer Inspektion liegt, so absurd sich das Lesen mag, beim Seilgartenbetreiber.

Hierüber Infos und Hilfestellung zu geben, widmet sich der zweite Teil des Artikels, der in der nächsten Ausgabe der Oben folgt.

Einmalig

   

Inspektion vor Inbetriebnahme

Einmalig

– Sachverständige Person

– Empfohlen durch

– Inspektionsstelle (Typ A) ,

– in der Höhe durch einen   

  Kontrolleur

Baumkontrolle zur grundsätzlichen Eignung der Bäume , falls Bäume als Tragwerk Verwendung finden.

Einmalig

Spezialisierter Baumsachverständiger

     

Regelmäßig

   

Visuelle Routine Inspektion

Vor jeder Inbetriebnahme

Sachkundige Person

Operative Inspektion

Wenigstens alle 3 Monate oder nach den Vorgaben des Herstellers

Sachkundige Person

Jährlich wiederkehrende Inspektion

Wenigstens einmal im Kalenderjahr, maximal alle 15 Monate

– Sachverständige Person

– Empfohlen: Inspektionsstelle (Typ A, B oder C),

– in der Höhe durch einen Kontrolleur

Baumkontrolle (falls Bäume als Tragwerk Verwendung finden)

Wenigstens einmal im Kalenderjahr, maximal alle 15 Monate

Spezialisierter Baumsachverständiger

     

Regelmäßig PSA

   

Routine – Inspektion

Bevor die Ausrüstung zur Verfügung gestellt wird und nachdem sie zurückgegeben wurde

Sachkundige Person

Regelmäßig wiederkehrende Inspektion

Mindestens alle 12 Monate oder nach den Vorgaben des Herstellers

PSA – Prüfer

 

Nach einem außergewöhnlichen Ereignis

PSA – Prüfer

Inspektionsintervalle spezieller Geräte nach Vorgaben des Herstellers

z.B. Alf Gerät alle 6 Monate

Befähigte Person nach Vorgaben des Herstellers

     

Änderungsinspektion

   

Austausch vergleichbarer Teile

Pflicht zur Dokumentation

Sachkundige Person

Änderungen an kritischen Anwendungen, für die schon eine Abnahme durchgeführt wurde

Auswahl der Inspektionsstelle bedarf einer Risikobeurteilung des Betreibers

– „Muss“

– Inspektionsstelle A, B oder C

                   

                                                                         

 

Infos und Kontakt:

Thomas Gradl

Ossingerstr.2

81375 München

Tel.: 0160.99029826

E-Mail: seilgarten@thomasgradl.de

www.thomasgradl.de