Welche Bedeutung / Auswirkung haben die Veränderungen in der Norm für die Seilgärten (sowohl sicherheitstechnische Anforderungen als auch Betrieb)?

Allgemein kann man sagen, dass jeder Seilgartenbetreiber die neue Norm als seine Arbeitsgrundlage kennen und anwenden sollte. Jeder Betreiber ist außerdem gut beraten, sämtliche Vorgänge im technischen Bereich aber auch im operativen Geschäft sauber und gründlich zu dokumentieren. Hierdurch ist im Fall der Fälle der Nachweis der eigenen guten Arbeit gegeben und somit auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche wesentlich erleichtert.

Thema Inspektion:

Teil 1 Punkt 7.1 “Inspektion“ ist leider missverständlich formuliert und bedarf der Interpretation.

Der erste Absatz, der in der vorherigen Version in leicht abgewandelter Formulierung weiter unten aufgeführt wurde, steht nun oben als erstes. Dies führt dazu, dass der Leser meinen könnte, eine Erstinspektion vor Inbetriebnahme ist optional.

Allerdings lautet der zweite Satz in Punkt 7.1.2: „Folgendes muss durch eine Inspektionsstelle durchgeführt werden: (…)“ Hieraus folgt, dass der Betreiber eigentlich nur die Wahl hat, eine Inspektionsstelle mit oder ohne Zertifizierung nach EN ISO/IEC 17020:2012 auszuwählen.

SISKA hat hierzu bereits eine Stellungnahme in der letzten Ausgabe der „Oben“ veröffentlicht und die Wichtigkeit der Erstinspektion vor Inbetriebnahme als für das Sicherheitskonzept des Seilgartens fundamental und damit zur obligatorischen Pflicht erklärt. Auch soll die Erstinspektion weiterhin einem Typ A Inspekteur bzw. dem im deutschsprachigen Raum nicht existierendem Inspekteur Typ B vorbehalten bleiben. Ebenso ist die regelmäßig wiederkehrende Inspektion weiterhin als verpflichtend anzusehen.

Vorteile der Norm:

Eine sehr positive Änderung ist, dass Inspekteure die Inspektion (Inspektion vor Inbetriebnahme und auch jährliche Inspektion) direkt am Ort des Geschehens durchführen müssen, also nicht bequem vom Boden aus sondern in der Höhe.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass das Thema einer erneuten Erstinspektion nach Umbau oder Erweiterung des Seilgartens überhaupt thematisiert wird. In der praktischen Anwendung ergibt sich aber auch hier noch Auslegungsbedarf. 

Bei Unsicherheiten oder Unverständlichkeiten beim Lesen der Norm stehen Experten der SISKA allen Interessierten für Ratschläge und Hilfestellungen zur Verfügung. Kontakte werden über die Geschäftsstelle vermittelt.

Infos und Kontakt:

SISKA

(Sicherheitskreis Seilkletteranlagen e.V.)

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79356 Eichstetten

Tel. 07663.94 87 92

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