Für Betreiber eines Hochseilgartens sollte eine Frage immer im Mittelpunkt stehen: wie sicher ist die eigene Anlage? Von der Berugsgenossenschaft(BG) und der EN15567-2 (siehe Oben #15) bekommen wir Anleitungen zur Hand, um mögliche Gefahren besser erkennen zu können und zu minimieren.
Während die Berufsgenossenschaft (BG) hauptsächlich drei Punkte zum Schutz der Mitarbeiter fordert, wird die Norm EN15567-2 explizit. Nach ihr sollen die Betreiber auf der Grundlage einer Gefahrenanalyse angemessene und praktische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Teilnehmer und Mitarbeiter gewährleisten zu können.
Forderung der BG zum Schutz der Mitarbeiter:
- Der Mitarbeiter ist unterwiesen worden
- Es ist eine Risikobeschreibung in schriftlicher Form vorhanden (Gefährdungsbeurteilung)
- Sämtliches Material ist von einem Sachkundigen geprüft
Fünf Schritte für mehr Sicherheit
Die Gefährdungsbeurteilung im Sinne der EN15567-2 erfolgt in fünf Schritten.
Im ersten Schritt (1) wird eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Tätigkeiten und Bereiche in der fraglichen Anlage erstellt. Über diese Beschreibung lässt sich erkennen, wo potenzielle Risiken bestehen und wie hoch das mögliche Schadensmaß und die Eintrittswahrscheinlichkeit sind. Es findet also eine Risiko- und Gefährdungsbeurteilung statt (2). Auf dieser Basis werden spezifische Maßnahmen festgelegt (3). Ziel ist es, Risiken zu minimieren, die Eintrittswahrscheinlichkeit zu reduzieren und das Schadensmaß zu senken. Nach Umsetzung dieser Maßnahmen wird wieder eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt (4). Letztlich müssen alle Maßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin kontrolliert werden (5).
Maßnahmen für mehr Sicherheit:
Technisch: Vollautomatisches Rettungssystem, Einzelsicherungssystem der Klasse C-E
Organisatorisch: Gewährleistung, dass jeder Gast bei der Einweisung war, Beaufsichtigung stellen
Persönlich: Einweisung der Teilnehmer, Schulung der Betreuer
Verfolgbarkeit: Dokumentation von Einweisung (z.B schriftlich und Video)
Zuständigkeit: Einweiser hat den Auftrag Teilnehmer abzuholen und einzuweisen
Schutzziel:
- Risiken minimieren
- Eintrittswahrscheinlichkeit reduzieren
- Schadensausmaß reduzieren
Detailarbeit
Um präventiv alle möglichen Gefahren auf ein Minimum einzudämmen, darf das Erstellen der Risikobeurteilung nicht unterschätzt werden. Zum einen ist es von Vorteil, sich dabei auf Normen zu beziehen, da diese sowieso eingehalten werden sollten, zum anderen sollte die Beurteilung so präzise wie möglich ausfallen, denn je exakter und detaillierter die Begutachtung, umso besser lassen sich Baustellen erkennen. Außerdem vermittelt eine gründliche Gefahrenbeurteilung Professionalität und Sachkunde. Der Betreiber zeigt damit, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt.
Immer noch unsicher?
Wie wird eine Risikobeurteilung also genau erstellt?
Wichtig ist:
- Was wird gemacht?
- Welche Gefährdungen können auftreten?
- Welche Maßnahmen müssen gegebenenfalls getroffen werden?
Bei der Beurteilung muss zwar eine bestimmte Form nicht eingehalten werden, zur Dokumentation sollte sie aber schriftlich erfolgen.
Beispiel für eine selbsterstellte Risikobeurteilung:
PSA TN, PSA Retter, Begehen eines Parcours, Öffnen der Anlage, Rettung, Rettung trainieren, Spezielle Stationen (Fox, Swing, Basejump, …) – einfach jede Situation, in der es zu Unfällen kommen könnte:
VERWENDETE LITERATUR
1. Brischke J, Heinemann L, Schindelwick S, Edlefsen T, Da Costa-Jütte M, International Adventure Park Association (IAPA e.V.). KISS – Keep it simple and safe 2.0 Das offizielle IAPA Ausbildungshandbuch für Betreuer, Retter, Toprope Belayer/IAPA’s official training manual for instructors, rescuers, toprope belayers. 2017.
2. DIN Deutsches Institut für Normung e. V., editor. Sport- und Freizeitanlagen -Seilgärten – Teil 1: Konstruktion und sicherheitstechnische Anforderungen und Teil 2: Anforderungen an den Betrieb; Deutsche Fassung EN 15567-1:2015 und EN 15567-2:2015. Beuth Verlag GmbH, Berlin; 2015.
Infos und Kontakt:
Jochen Brischke
Vorstand IAPA
E-Mail: office@iapa.cc
www.iapa.cc